Nachweis der sprachlichen Fähigkeiten
Gemäß Annex 1 der ICAO wird für Linienpiloten (ATPL), Berufspiloten (CPL), Instrumentenflugberechtigten (IFR) und Privatpiloten (PPL, die über die Grenze hinaus fliegen) ein Nachweis verlangt, dass die im Flugfunk vorherrschende Sprache (Englisch) in ausreichender Weise beherrscht wird. Sprich ein sogenannter „Language Proficiency Test“.
Es werden folgende Levels vergeben:
- (Level 1 – 3 nicht ausreichend)
- Level 4 Gültigkeit von drei Jahren
- Level 5 Gültigkeit von sechs Jahren
- Level 6 unbegrenzt gültig (Muttersprache gleichgesetzt)
Bei diesem Test handelt es sich um Situationen, die über die Standardphrasologie hinausgehen. Als Beispiel sind hier Gefahrensituationen oder außergewöhnliche Ereignisse heranzuziehen, in denen sich der Pilot ausreichend verständigen können muss.
Hintergrund dieser Forderung der ICAO sind mehrere Auswertungen von Berichten über Flugunfälle, welche mangelnde Sprachfähigkeit als ursächlich oder zumindest teilursächlich für den Hergang dieser Unfälle identifiziert haben.
Hier ein Demofilm wie der Language Proficiency Test aufgebaut ist:
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